Voraussetzung für Ihren ersten Termin ist die ärztlich ausgestellte und gültige Heilmittelverordnung (Heilmittelverordnung Nr.13, oder zahnärztliche Heilmittelverordnung)
Auch Privatpatienten benötigen ein ärztlich ausgestelltes Privatrezept mit der Angabe von Diagnose, Anzahl und Dauer der Einheiten
An der Praxistüre im ersten Stock bitte klingeln und auf das Öffnen warten.
Beachten Sie bitte alle die Handhygiene aus Rücksicht aufeinander.
Im Therapiezimmer werden keine Straßenschuhe getragen-
bringen Sie sich bei Bedarf gerne warme Socken mit.
Vorhandene Arztberichte, eigene Notizmaterialien und Ihre Fragen sind willkommen!
Ich freue mich auf unser Kennenlernen!
Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben Sie unbedingt rechtzeitig Bescheid!!!
(per E-Mail, AB, oder SMS- auch hier gilt die 24- Stunden-Regel)
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