VORAB

Voraussetzung für Ihren ersten Termin ist die ärztlich ausgestellte und gültige Heilmittelverordnung (Heilmittelverordnung Nr.13, oder zahnärztliche Heilmittelverordnung).
Auch Privatpatienten benötigen ein ärztlich ausgestelltes Privatrezept mit der Angabe von Diagnose, Anzahl und Dauer der Einheiten.
VOR ORT

An der Praxistüre im ersten Stock klingeln Sie bitte und warten auf das Öffnen.
Im Therapiezimmer tragen Sie keine Straßenschuhe-
Socken oder Hausschuhe sind gute Alternativen.
Vorhandene Arztberichte und Ihre Fragen sind willkommen!
Bringen Sie unbedingt Ihre ärztliche Verordnung mit!
Auch eigene Notizmaterialien sind von Vorteil, um häusliche Übungen gleich "mitnehmen zu können".
Ich freue mich auf unser Kennenlernen!
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, geben Sie unbedingt rechtzeitig Bescheid, um eine Ausfallrechnung zu vermeiden!!!
(per E-Mail, AB, oder SMS)
Auch hier gilt die 24- Stunden-Regel!