Voraussetzungen

 

Für jede logopädische Behandlung benötigen Sie eine vollständig ausgefüllte Verordnung Ihres Arztes.

Ausstellungsberechtigt sind Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Hals- Nasen- Ohrenheilkunde,

Sprach-, Stimm- und Hörstörungen (Phoniater), Innere Medizin, Neurologie, Zahnheilkunde und Kieferorthopädie.

Auch privat versicherte Patienten benötigen ein Rezept ihres Arztes mit Angabe der Diagnose, Stundenanzahl und Behandlungsdauer.

 

Bei gesetzlich versicherten Patienten bleibt die Behandlung von Kindern zuzahlungsfrei.

Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil an den Behandlungskosten selbst tragen, sofern keine Befreiung der Krankenkasse vorliegt.

Termine

Bitte beachten Sie, dass Behandlungstermine für Sie individuell reserviert sind.

 

Sollten Sie eine Stunde nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte umgehend Bescheid.  Ersatztermine werden nach Möglichkeit gerne angeboten.

Der Anrufbeantworter nimmt Ihre Anliegen rund um die Uhr entgegen. Bei zu kurzfristig abgesagten Terminen müssen wir uns das Erheben einer Ausfallpauschale vorbehalten (24-Std.-Regel).

Nicht erfolgte Termine dürfen aus rechtlichen Gründen auf der Verordnung nicht unterschrieben werden.

 

Zusatzleistungen

Für die Gestaltung von Fachvorträgen, Elternabenden oder Workshops zu den Themen Sprachentwicklung, Sprachförderung oder Stimmgesundheit im Beruf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.